Downhill-Board
Ebay Angebot wieder löschen ? - Druckversion

+- Downhill-Board (https://downhill-board.com)
+-- Forum: Off Bike (https://downhill-board.com/forumdisplay.php?fid=7)
+--- Forum: Ranger's Talk Corner & Off-Topic (https://downhill-board.com/forumdisplay.php?fid=66)
+--- Thema: Ebay Angebot wieder löschen ? (/showthread.php?tid=43148)

Seiten: 1 2 3 4 5


Ebay Angebot wieder löschen ? - Biker753 - 2009-01-05

nice du bescheißt also deine kunden?

fällt das ned sogar unter betrug, wenn wer was ersteigert aber dann das konto gelöscht wird?der kkäufer hat ja das recht den artikel zu bekommen


Ebay Angebot wieder löschen ? - 4x_racer - 2009-01-05

Biker753 schrieb:nice du bescheißt also deine kunden?

fällt das ned sogar unter betrug, wenn wer was ersteigert aber dann das konto gelöscht wird?der kkäufer hat ja das recht den artikel zu bekommen

wieso bescheißen ??

Er hat ja mir kein geld überwiesen!?


Ebay Angebot wieder löschen ? - Biker753 - 2009-01-05

aber hat trotzdem das recht den ersteigerten artikel zu bekommen!er hat eine kaufvertrag mit dir durchs bieten abgeschlossen, und er hat das recht den artikel um den preis zu bekommen


Ebay Angebot wieder löschen ? - 4x_racer - 2009-01-05

Biker753 schrieb:aber hat trotzdem das recht den ersteigerten artikel zu bekommen!er hat eine kaufvertrag mit dir durchs bieten abgeschlossen, und er hat das recht den artikel um den preis zu bekommen

Richtig - allerdings muss der Käufer und Verkäufer 18 sein, weil ich erst 15 bin kommt kein Rechtsgültiger KV zustande, also ist das kein Beschiss.


Ebay Angebot wieder löschen ? - Biker753 - 2009-01-05

haha sei dir da mal nicht so sicher, i bin kein rechtsanwalt udn kenn mich auch mit der rechtssituation bei ebay ned besonders aus, aber muss man ned schon amal 18 sein um sich anzumelden?da du dich angemledte hast, hast du dadurch natürlich auch fälschung betrieben, was natürlich noch weniger förderlich is


Ebay Angebot wieder löschen ? - Kinderradlfahrer - 2009-01-05

4x_racer schrieb:Richtig - allerdings muss der Käufer und Verkäufer 18 sein, weil ich erst 15 bin kommt kein Rechtsgültiger KV zustande, also ist das kein Beschiss.

ah, danke, schön zu wissen dass auch im neuen Jahr noch ein paar Fixpunkte gibt. deine, sag ma mal, interessanten postings sind auf jeden fall einer davon. wos is des do oben bitte für a logik?


Ebay Angebot wieder löschen ? - 4x_racer - 2009-01-05

Was ich noch sagen wollte, die feine Art ist es nicht, wie ich vorgegangen bin, allerdings wollt ich den LRS nicht "verschenken" deswegen auch diese gerissene aktion von mir.


Ebay Angebot wieder löschen ? - joseppe - 2009-01-05

das ist nun mal das risiko dass man bei ebay eingeht.
den schwanz deswegen einzuziehen ist mehr als erbärmlich!

und mal ehrlich: wenn der käufer dich deswegen voll ins messer laufen lassen würde...meine zustimmung hätte er!


Ebay Angebot wieder löschen ? - smoe - 2009-01-05

haha.. göttlich! :mryellow:


Ebay Angebot wieder löschen ? - Biker753 - 2009-01-05

ich würd auch auf mein recht beharren wenn ich der käufer wäre und mal ganz ehrlich mehr is der laufradsatz nicht wert!!65 waren eh scho zu viel


Ebay Angebot wieder löschen ? - 4x_racer - 2009-01-05

Biker753 schrieb:ich würd auch auf mein recht beharren wenn ich der käufer wäre und mal ganz ehrlich mehr is der laufradsatz nicht wert!!65 waren eh scho zu viel



wieso zu viel für den LRS, neu kostet der 235 :confused: ???


Ebay Angebot wieder löschen ? - Biker753 - 2009-01-05

geh komm ich hätt an laufradsatz 729 im kella liegen die würd ich für 20 hergeben, wenn ichs ned no vl brauchen könnt


Ebay Angebot wieder löschen ? - joseppe - 2009-01-05

ich hab noch n hinterrad (729 auf deore-nabe)
für 20 kannst deinen satz komplettieren.


Ebay Angebot wieder löschen ? - 4x_racer - 2009-01-05

Biker753 schrieb:geh komm ich hätt an laufradsatz 729 im kella liegen die würd ich für 20 hergeben, wenn ichs ned no vl brauchen könnt

naja wie auch immer, normalerweise verlangt man für gebr. teile in einem gutem zustand ca. die hälfte...


Ebay Angebot wieder löschen ? - Poison :) - 2009-01-05

Zitat:Richtig - allerdings muss der Käufer und Verkäufer 18 sein, weil ich erst 15 bin kommt kein Rechtsgültiger KV zustande, also ist das kein Beschiss.

köstlich!

glaub du hast dich hier drin grad von weit unten auf tiefstniveau begeben :waytogo:
sehr sehr arm...dachte immer beim verkaufen bist a gmiadlicher hawi, hab i mi wohl gründlich getäuscht! :evil:

lg

ps: wieso kann ich dich ned negativ bewerten?