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rechtliche frage - Old Anonym - 2005-06-27

tach mitanander,

eine frage hätt ich zum weiterzahlen von gehalt im Krankheitsfall vs produkthaftungsgesetz.

sollte man auf grund eines fehlerhaften produktes erkranken und z.b. 4 Tage ausfallen kann dann ja der vorgesetzte das gehalt für die 4 Tage von dem hersteller bzw. dessen EU vertreter verlangen. kann man denn als vorgesetzter rechtlich auch auf die idee kommen und sagen das der betroffene mitarbeiter für die 4 Tage kein Gehalt erhält und sich dieses bitte vom Hersteller des mangelhaften Produkten holen bzw. bei diesem übern Anwalt geltend machen soll ?

Wäre relativ wichtig deswegen lasst euch mit den Antworten zeit ! [Bild: mryellow.gif]





rechtliche frage - thomas-B - 2005-06-27

da dein chef nicht unmittelbar davon betrofen ist kann er diese dusselige idee niemals durchsetzen.
Denn er muss das gehalt bei krankheitsfällen bis zu 6 wochen nach erkrankung zahlen.
Er hat lediglich das recht ( wenns problem mitm produkt und der haftung des herstellers vorn anwalt geht) das gehalt beim hersteller des fehlerhaften produktes geltend zu machen mehr nicht.

war bei mir zumindest der fall --- war bei dir nicht zufällig a a rutschmatte von der firma K** [Bild: icon_question.gif] mit im Spiel ?? [Bild: grin.gif] [Bild: grin.gif] [Bild: grin.gif]