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rechtliche frage - Old Anonym - 2005-06-27 tach mitanander, eine frage hätt ich zum weiterzahlen von gehalt im Krankheitsfall vs produkthaftungsgesetz. sollte man auf grund eines fehlerhaften produktes erkranken und z.b. 4 Tage ausfallen kann dann ja der vorgesetzte das gehalt für die 4 Tage von dem hersteller bzw. dessen EU vertreter verlangen. kann man denn als vorgesetzter rechtlich auch auf die idee kommen und sagen das der betroffene mitarbeiter für die 4 Tage kein Gehalt erhält und sich dieses bitte vom Hersteller des mangelhaften Produkten holen bzw. bei diesem übern Anwalt geltend machen soll ? Wäre relativ wichtig deswegen lasst euch mit den Antworten zeit ! ![]() rechtliche frage - thomas-B - 2005-06-27 da dein chef nicht unmittelbar davon betrofen ist kann er diese dusselige idee niemals durchsetzen. Denn er muss das gehalt bei krankheitsfällen bis zu 6 wochen nach erkrankung zahlen. Er hat lediglich das recht ( wenns problem mitm produkt und der haftung des herstellers vorn anwalt geht) das gehalt beim hersteller des fehlerhaften produktes geltend zu machen mehr nicht. war bei mir zumindest der fall --- war bei dir nicht zufällig a a rutschmatte von der firma K** ![]() ![]() ![]() ![]() |