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Interessantes Urteil Onlinehändler(D) - willi - 2013-01-29 Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Online-Haendler-muessen-klare-Lieferfristen-angeben-1793490.html Zitat:Im Internethandel sind Klauseln mit ungenauen Lieferfristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil (Az.: I-4 U 105/12) entschieden. Es bestätigte einen Spruch des Landgerichtes Essen. Demnach ist die Klausel "Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)" in den AGB eines Versenders ungültig. Sie verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Interessantes Urteil Onlinehändler(D) - suicidedownhill - 2013-01-29 Ist eigendlich bei allen mir bekannten Onlineshops Praxis, bei den Lieferzeiten zb. 1-3 Tage, 2-10 Tage usw. anzugeben. Mal schauen ob die das ändern werden, wenn das Urteil rechstkräftig wird. Interessantes Urteil Onlinehändler(D) - Kensai - 2013-01-29 Soweit ich das lese handelt es sich um Lieferfristen und nicht um Verfügbarkeitsdaten. Da werden die meisten nur den Namen ändern. Interessantes Urteil Onlinehändler(D) - georg - 2013-01-30 Das Urteil wendet sich nur gegen den allgemeinen Hinweis in den AGB. Das heißt nicht, dass jetzt allgemein alle Onlinehändler punktgenau liefern müssen, Abweichungen sind immer möglich und im Einzelfall zu beurteilen. Rücktritt/Preisminderung durch maßlos überzogene Lieferfristen war, ist und bleibt möglich genau wie der Händler/Lieferant um eine angemessene Frist überziehen darf. Als Versanddauer 1-3 Tage anzugeben ist einfach doof. |