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Geschäftsfahrrad 1% Regelung über Leasing - **tunefish** - 2014-11-09 habt ihr euch schonmal darüber informiert bzw. sogar euer rad so gekauft? Also so wie ich es verstanden habe, Least man das Rad genau wie ein Geschäftsauto und zahlt 1% vom Listenpreis vom Bruttogehalt, somit hat man weniger Bruttogehalt und zahlt weniger Steuern...Nachdem ich ledig bin und somit Steuerklasse 1, würde das bei mir eine extreme Ersparnis bedeuten. nachteil meiner Meinung ist, wenn man halt den Arbeitgeber wechselt dass der neue da nicht mitmacht, somit ist man ein bisschen für 3 Jahre gebunden. Was würde dagegen sprechen? Geschäftsfahrrad 1% Regelung über Leasing - willi - 2014-11-09 So wie ich das verstanden habe, zahlt der Arbeitgeber davon nur 1% Steuer. Die Leasingkosten werden dir vom Gehalt abgezogen. http://www.jobrad.org/1-regelung/ In Ö ist das aber warscheinlich anders gehandhabt wie in D. Geschäftsfahrrad 1% Regelung über Leasing - **tunefish** - 2014-11-11 also ich hab mir das jetzt heute gekauft^^ die Leasingkosten werden von meinem Bruttogehalt abgezogen und weil ich dadurch weniger "verdiene" zahl ich weniger steuern und somit merk ich es am nettoverdienst viel weniger, da ich steuerklasse 1 bin. Das radl kostet 8000€ listenpreis, was ich über 36 monate abbezahle. Brutto sind das ca. 220€, Netto merk ich es aber nur mit rund 120€. nach 36 Monaten und ner abschlussrate von 60€ gehört es dann komplett mir und habe dann statt den 8000€ nur rund 4500€ dafür gezahlt |