2008-03-19, 20:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2008-03-19, 20:34 von Pinzgauner.)
4x_racer schrieb:Ja, und wenn du ein Bike verkaufst das einen wert von 2000 euro hat und das höchstgebot nur 600 euro ist willst es dann immer noch hergeben ???
Da wuensche ich dir viel Glueck. Ich denke mal eine Beendete Versteigerung ist ein rechtswirksames Geschaeft. Wenn du dich da mit dem Falschen anlegst hast du wohl eine Klage am Hals.
Habe auf die schnelle nur deutsche Rechtsprechungen gefunden. Aber wird fuer Oesterreich wohl nicht viel anders sein:
1. Kaufverträge bei eBay sind auch dann wirksam, wenn der im Rahmen einer Auktion zum Startpreis von 1 € eingestellte Gegenstand zum Zeitpunkt des Angebotsendes einen nur geringen Preis erzielt, obwohl der tatsächliche Wert sehr viel höher ist.
2. Die enttäuschte Erwartung des Käufers über den tatsächlich erreichten Kaufpreis berechtigt diesen nicht zur Anfechtung wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
OLG Köln, Urteil vom 08.12.2006, AZ 18 U 109/06
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay...tionen.htm