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Ausprobieren bei Internetkäufen ist zulässig!
#1
Interessant für diverse Online Käufe: Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Wer im Internet Waren kauft, darf die Ware auspacken und testen, ohne dass ein Entgelt für den Gebrauch bezahlt werden muss, da durch das bloße Auspacken und probeweise in Betrieb nehmen noch keine Benutzung im Sinne der Gesetze zu sehen ist.

Im bloßen Auspacken und Ausprobieren könne noch kein Wert mindernder Gebrauch gesehen werden, da sonst das Rücktrittsrecht umgangen oder erschwert werden würde.

-> Arbeiterkammer - Auspacken und Ausprobieren ist erlaubt

Natürlich gilt das nur, wenn der Kauf von Österreich abgewickelt wird. Also die anderen Länder müssen sich so ein Gerichturteil selber zulegen.
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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#2
köstlich^^
Meiner Meinung nach sind Verallgemeinerungen generell dumm.:2mhm:
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#3
das gilt eigentlich auch in deutschland, fernabsatzgesetz
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#4
Interessant wäre, wie weit das gilt. Ob ich z.B. eine Boxxer kaufen kann, diese auspacke, einbaue und einen Tag im Bikepark fahre - angenommen, sie bekäme keine Kratzer..
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#5
Das geht so weit dass die Onlineshops weniger werden (weil einfach alles mal eben ausprobiert wird) , du wieder zum Händler laufen mußt und dort einkaufst.
Den Händler freuts Smile

Greeztz, Cannon
[SIZE="2"] Bikestore Graz Nord
am Andritzbach 34 8045 Graz
[/SIZE]
New for 2015: DEVINCI Bikes!
Der Shop: bikestore.cc
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#6
stephan- schrieb:Interessant wäre, wie weit das gilt. Ob ich z.B. eine Boxxer kaufen kann, diese auspacke, einbaue und einen Tag im Bikepark fahre - angenommen, sie bekäme keine Kratzer..

Nein kannst du nicht. Du kannst die Gabel auspacken probieren ob sie federt, die Verstellmöglichkeiten testen und damit hat sichs. Einbau bedeutet meistens Schaft kürzen, Kralle einschlagen. Somit kannst du nur Reklamieren wenn es sich um einen Garantieanspruch handelt. Wäre auch kompletter Schwachsinn soetwas einzuführen, weil man als Verkäufer eigentlich der Willkür ausgeliefert ist.
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#7
Das ist man zum Teil sowieso.
Im Prinzipp ist es eh nix anderes, als das Fernabgabegesetzt schon immer vorschrieb.
Auspacken war schon immer erlaubt. Wenn Ihr den Link von Georg lest, hat der Kläger W-Lan Antennen ausgepackt, angesteckt und am nächsten Tag wieder zurückgesendet und der Händler weigerte sich diese zurückzunehmen.
Gehen wir mal davon aus, daß die Antennen bei dem kurzen Ausprobieren nicht beschädigt oder zerkratzt, etc. wurden.
Bei der Gerichtsverhandlung wurde nun daß, was im Fernabgabegesetzt steht, nur bestätigt.
Was anderes ist, wenn beim "Ausprobieren" Gebrauchsspuren auftreten, damit muß der Händler das Produkt nicht zurücknehmen (in unserem Bereich der Klassiker: Sättel. Werden zum probieren div. Sättel bestellt und nach 2 Wochen mit deutlichen Klemm, tw. Wetzspuren zurückgesendet).
Verpackung darf geöffnet werden, aber wenn diese sich nichtmehr orig. zu verschließen läßt (z.B. wenn eingeschweißt) könnte man die Verpackung verrechnen.
Meine Private Site: www.mankra.com
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#8
eh sinnlos...
wer zeug bestellt ums nur zu testen, dem muss schon unglaublich fad sein.
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#9
Kurze Frage: Gilt das Fernabsatzgesetz eigentlich auch bei Firmen? Weil wenn ich jetzt als Firma online für den Eigenbedarf der Firma (zB EDV) einkaufe bin ich ja auch Endverbraucher. Oder gilt das nicht?
Anlaß ist ein Computer Onlineshop der mich massiv ärgert. Es ist zwar für das Fernabsatzgesetz schon zu spät, aber es würde mich interessieren ob es möglich gewesen wäre das ganze Zeuch zurückzuschicken.
:: georg ::
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#10
(wenn du als firma bei ner anderen firma einkaufst, gilt da kein fernabsatzgesetz, du hast die ware sofort bei eingang zu überprüfen.


so wurds uns zumindestens gelehrt.


ich glaub jetzt nicht das da eigenbedarf ausgeschlossen ist.)

deutschland!
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