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Totale Offtopic: Baubewilligung
#1
Ich hab gerade verucht ein gutes Forum für meine Frage zu finden. Hab es dann bei parents.at versucht. Die wollen tatsächlich meine Adresse wissen und brauchen außerdem 24h um den Account freizuschalten. Ich vermute mal der Admin der das macht wird meine Fake Adresse nicht aktzeptieren;-)

Jetzt verusche ichs halt im DH Forum. Da ist ja schon oft Leuten mit den aberwitzigsten Problemen geholfen wordenBig Grin:

Ich plane die Terrasse meiner zukünftigen Eigentumswohnung in Salzburg (Block mit 19 Wohnungen) zu verglasen und damit in Wohnraum umzuwandeln. Oberhalb der Terrasse befindet sich der Balkon meines Nachbarn und ich würde einfach ein Fundament in der Größe des Balkons errichten und die 2 offenen Seiten verglasen. Beim Bauamt hab ich schon mal vorgesprochen und es sieht so aus als hätte das Vorhaben baurechtlich eine Chance bewilligt zu werden. Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen für die Bewilligung wäre das Einverständnis der anderen Eigentümern und ev. der Nachbarn erforderlich. Vom Bauamt wurde mir allerdings gesagt dabei handelt es sich sozusagen um 2 Paar Schuhe: Baurecht und Zivilrecht. Offenbar ist für die Bewilligung nicht das Einverständnis der Eigentümer und Nachbarn erforderlich. Für das geplante Bauvorhaben würde der Nachbar auch keine „Parteienstellung“ bekommen und könne somit auch keinen Einspruch einlegen.

Allerdings verstehe ich die Sache mit dem Zivilrecht nicht so recht. Wenn das Vorhaben baurechtlich OK ist in welcher Form können dann die anderen Eigentümer bzw. Nachbarn dagegen vorgehen solange ich das baue was bewilligt wurde?
Wenn ich die Eigentümer etwas unterschreiben lasse in der Art „stimme Umbauvorhaben zu“ vermeide ich dann, dass jemand zivilrechtlich gegen mich vorgehen kann? Benötige ich das Einverständnis aller Eigentümer oder reicht eine bestimmte Quote (z.B. min 80%)

Im Haus gibt es einen gewählten Eigentümervertreter. Dieser hat dem Vorhaben zugestimmt und gemeint es wäre nicht notwendig alle Eigentümer um Erlaubnis zu fragen solange der Eingriff in das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht gravieren ist (was ich jetzt mal verneinen würde). Wenn ich diese Aussage schriftlich hätte wäre das gleichbedeutend mit dem Einverständnis aller Eigentümer?

Wie sieht es mit den Nachbarn aus? Gleiche Stellung wie die Eigentümer oder zivilrechtlich nicht relevant?

Danke schon mal!

Pinzgauner
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#2
Investiere ~100 € in 20 Minuten Gespräch mit nem Anwalt und Du bist auf der sicheren Seite.


Ansonsten kannst den ganzen Mist wieder wegreißen wenns blöd läuft.

Es muss am Ende nur eine Partei/Mieter/Nachbar klagen und Du kannst, a: die Prozesskosten tragen und b: den Urzustand wieder herstellen, wenn Du einen Fehler begehst.

Laß es 250 € werden, wen der Anwalt noch nen Schreiben aufsetzt, aber immer noch billiger als die andere Variante.
FRANKEN is nicht bayern
http://www.batwheels.de macht das Radl schön Smile
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#3
Alles Immobilienmillionäre hier oder wie? Big Grin


Wie Batman sagte: Auf jedenfall richtig abklären. Wenn du baust und irgendwem das nicht passt und eine Klage eingereicht wird zahlste den Prozess und darfst auf eigene Kosten den Urzustand(!) wiederherstellen. Heißt zu zahlst den Umbau komplett und danach den Rückumbau auch komplett.
Daher auf jedenfall auf Nr Sicher gehen!
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