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Maler in Graz gesucht
#1
ok auf anraten von wohli schreib i des hier mal rein :mrpurple:

ich muss ende juni aus meiner wohnung ausziehen und da ich bei einer immo-firma bin verlangen die, dass ich meine wohnung von einem maler ausmalen lasse (also nix mit selber...) diese malerarbeiten sind jedoch nicht billig, auch nicht für meine 28m² luxusgarcionniere deswegen wollt i mi mal erkundigen, ob irgendwer hier aus graz jemanden kennt, der des günstigst machen könnt? wär über jedn hinweis dankbar!
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#2
mal selber und sage dem Makler bei der Übernahme, das es von einem Maler gemacht wurde

soll er dir mal das Gegenteil beweisen......
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#3
hab i eh scho dran gedacht - leider verlangens a kopie von der rechnung und mei wohnung is obendrein recht blöd zum malen - so hohe giebel und verwinkelt... werds einfach versuchen selbst auszumalen
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#4
danke hab i vergessen Wink
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#5
was hastn du für an Makler ? Mei papa is eh auch makler , werd ihn amal drauf ansprechen !
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#6
hey des wär voll nett!!! i bin bei I&S immobilien gmbh in der heinrichstrasse und ja die zipfen ein wenig an (hoffentlich ist dein papa nit a dort :eek: )

mitm selber ausmalen tu i ma halt bisi schwer weils wie gesagt ziemlich hoch ist die wohnung und i angst hab, dass nit gscheit wird und i mei kaution nit zrück krieg
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#7
http://www.hema.at
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#8
steht im Mietvertrag drinnen, das du von einem Professionisten ausmalen lassen musst?
würd mich wundern
wenn so ist, ruf mal bei Mieterverband an
Tel: 057799-2204
Berndt.Heidorn@akstmk.at

wenn nicht, mal selber aus


Zitat:Typische Klausel dafür ist: "Der Mietgegenstand ist bei Beendigung des Mietverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, in ordnungsgemäßem Zustand, das heißt, wie bei Mietbeginn übernommen, jedenfalls neu ausgemalt zurückzustellen".

Die AK stellt klar: Diese Klausel in Mietvertragsformularen ist gesetzwidrig und nichtig. Das ABGB regelt die Zurückstellung des Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietvertrages. Nach dieser Bestimmung oder der dazu ergangenen Judikatur hat der Mieter nur für die übermäßige Abnützung und den Missbrauch des Bestandsobjektes zu haften. Denn Miete bedeutet die Überlassung zum normalen Gebrauch. Dafür erhält der Vermieter den Mietzins. Deshalb ist es nicht sachlich, wenn der Mieter bei Auszug noch zusätzlich die Kosten für die Beseitigung der normalen Abnützung zahlen müsste.
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#9
danke! naja drin stehen tut nix aber der sachbearbeiter hat mir das mündlich gesagt als ich die kündigung vorbeigebracht habe. gilt das auch? sonst werde ich wirklich versuchen, selbst auszumalen Smile hoffe nur sie wollen dann nicht irgendeine rechnung sehen :evil:
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#10
wenn doch: mal halt alles selber aus, und dann hol den maler für den kleinsten raum in der wohnung, soll er halt nochmal schnell drüber pinsln, und dir dafür a rechnung austelln Wink
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#11
WEnn du nicht gezwungen werden kannst neu auszumalen, zB. durch abnormalen Gebrauch, dann scheiß´ drauf. Die probieren nur was geht. Dh. du läßt die Wohnung im Zustand zurück wie sie ist, ausgenommen das was über normalen Gebrauch hinausgeht.
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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#12
naja im mietvertrag steht wohl ausmalen, aber i denk, i werd das jetzt dann selber probieren - hab zwar keine ahnung wie i die giebel etc. malen soll aber billiger wirds sicher Wink ja da hast recht ,die probieren echt alles :mad:
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#13
Wenn ich das Zitat vom Andi richtig verstehe, musst du sowieso gar nicht neu malen, weder von selbst noch von einem Maler, es sei denn, du hättest die Wände verschmiert.
Frontline Magazine | Maxxis | Spy | TSG | Akira-Tuning
"Dual Slalom is the best shit, ever" Nathan Rennie - "How can anyone prefer Four-X to dual slalom?" Gordo Fonseca (Littermag)
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#14
naja des steht aber im mietvertrag dass die wohnung ausgemalen werden muss. ich denke aber auch, dass es ungesetzlich ist, zu verlangen dass es von einem maler ausgemalen wird :2mhm:

leider kenn i mi damit auch nicht so aus (mitm ausmalen) was ma dazu alles braucht, hat das jemand zufällig scho mal gemacht?
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#15
Es steht ja aber, dass diese Vertragsklausel gegen das Gesetz und damit nichtig ist. Du also selbst dann, wenn das im Vertrag so steht, nicht zum neu Malen verpflichtet bist, weil diese Klausel juristisch gesehen wertlos ist.
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