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Parts zurückschicken!?
#1
Tach,
als erstes...wusste nicht was ich da bei Titel reinschreiben soll...wenn einem der Mods was besseres einfallen sollte, ändert es, wenn ihr wollt.
Geht um folgendes...hab mir vor einigen Wochen eine ss Nabe gekauft und nach kurzer Zeit fing sie an zu Knacken. Hab die zurückgeschickt, die haben das dicke Fett rausgenommen, neues Öl rein... wieder zu mir. So, nach ein zwei Stunden wieder das selbe, es knackt! Weil ich jetzt keine Lust mehr habe sie wieder einzuschicken und wochenlang zu warten...habe ich das Recht eine neue, eine ganz andere, Nabe von denen zu verlangen oder auch das Geld?

Gruss
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#2
Sagt mal Jungs, hatte niemand von euch mal probleme mit Sachen die ihr irgendwo mal bestellt habt? Habt ihr das Zeug reklamiert, neue Teile bekommen...oder vielleicht euer Geld wieder??
Das muss doch so gewesen sein...das gibts doch nicht.:wink:

Gruss
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#3
wies rechtlich aussieht weiß ich nciht, aber das einfachste wird ja wohl sein, wenn du mit dem versender sprichst, ihm sagst dass das problem noch immer vorliegt. dann werdet ihr euch schon irgendwie drauf einigen könnne was zu tun ist

er wird die nabe halt auch nur bekommen haben, an den imorteur geschickt haben, als repariert zurückbekommen und dann wieder weitergschickt haben
das dauert ewig
Wer 3 Eier durch 4 teilt, muss mit einem Bruch rechnen....

[URL="http://www.downhill-board.com/showthread.php?p=633694#post633694"]
[/URL]
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#4
In Deutschland ist das meines Wissens nach so dass man erst nach dem dritten, misglückten Reperaturversuch einen Anspruch auf "Wandlung" des Produktes hat. Diese Wandlung kann in Form von einem neuen / andere, gleichwertigen Produkt, oder in Form von Kaufpreisrückerstattung erfolgen.

Wie gesagt...ich bin mir nicht sicher wie korrekt diese Aussage im Einzelnen ist...Das was Du vorhast nennt sich in jedem Fall "Wandlung". Evtl. hilft Dir da http://www.google.de oder http://www.wikipedia.de weiter.
Cheers mantra

Thank You, for not shooting me!!!
http://www.riderzone.de
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#5
Zwei fruchtlose Nachbesserungen/Nachlieferungen mußt Du dulden, dann kannst Du zurücktreten.
Eigentlich kannst Du in den ersten 6 Monaten direkt eine Nachlieferung, also ein funktionierendes Gut verlangen und mußt auf keine Reparaturen eingehen. Innerhalb der ersten 6 Monate wird angenommen, dass der Schaden ab Abschluß des Kaufvertrages besteht.
Zu lesen im § 439

Den Begriff Wandelung gibts eigentlich nich mehr. Heißt jetzt einfach Rücktritt.
FRANKEN is nicht bayern
http://www.batwheels.de macht das Radl schön Smile
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