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jo sind scho wieder 3 drin. beobachte alle 3 mal. mal sehn wies weiter geht
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Der Preis ist toll, aber was ist anders bis auf die Aufkleber an der 2004 im gegensatz zur 2003er?
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Bei einer Auktion mußt Du die Ware zu dem gebotenen Preis verkaufen.
Wenn Du eine Ware mit einem Preisschild auszeichnet und jemand geht zur Kasse damit, ist noch kein Vertrag geschlossen.
Erst wenn der Verkäufer, als Ladenbesitzer oder Handlungsgehilfe den Betrag engegen nimmt, kommt ein Kaufvertrag zu stande.
Als Kaufmann hast Du auch das Recht, Dir die Käufer auszusuchen. Ein Verkäufer muss Dir seine Ware nicht verkaufen.
Du darfts eine Auktion und eine Preisauszeichnung nicht in einen Topf werfen.
Bei einer Auktion geben die Käufer Anträge ab und der Auktionator, in dem Fall eBay, nehmen als Dein Handlungsgehilfe die Anträge an.