Nur so zum Hinweis.
Für die Anmeldung beim Zoll ist der Käufer zuständig.
Dem Verkäufer kanns eigentlich wurscht sein wie er es verschickt. Wird das Paket oder Brief rausgefischt, kannst Du der Steuerhinterziehung belangt werden da Du es nicht angemeldet hast.
Übrigens kann die Rechnung auch noch seperat kommen.
Bei mir kam mal ne Rechnung mit 2 Monaten Verspätung.
Auf extra Haltbarkeit bei einem Schaltauge zu achten ist Blödsinn. Das Teil soll wie erwähnt verbiegen. Da billiger als nen Schaltwerk oder Rahmen. So was passiert nich wenns Rad umfällt, sondern wenn man mit dem Schaltwerk wo ordentlich anschlägt. Da hilft dann auch kein Raumschiffaluminium. Entweder das Teil ist anständig konstruiert und erfüllt seine Aufgabe in dem es nachgibt, oder es gibt nicht nach und dann gibt halt was anderes nach. Also Schaltwerk oder Gewinde im Rahmen wären futsch, was wesentlich kostspieliger und ärgerlicher als nen billiges Schaltwerk ist.
Zitat:Da endet meine Vorstellungskraft xD...
man lernt nun einmal nie aus