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garantie/gewährleistung
#1
hallo erstma!

wer kennt sich aus mit garantie/gewährleistung?
ich habe im nov/02 ein autoradio gekauft, welches im nov/04 wegen eines defektes durch ein austauschgerät (neuware natürlich)
ersetzt wurde. habe ich auf dieses neugerät wiederum eine neue garantie oder läuft die garantie vom kaufdatum des erstgerätes
2jahre, unabhängig davon wieviele austauschgeräte ich bekommen habe?

gruss
benni
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#2
auf des neue hast du wieder 2 jahre gewährleistung. aber ob das unbegrenzt oft geht kann ich dir nicht sagen [Bild: confused.gif]
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#3
falsch


das gilt in fast allen fällen ab kaufdatum des ersten artikels.
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#4
genau !! ab ERSTEN Kaufdatum [Bild: icon_exclaim.gif]! (leider [Bild: crazy.gif])
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#5
Nicht ganz.. für den ausgetauschten Teil bzw. die durchgeführte Reperatur gilt meines Wissens nach die Garantie von neuem.
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#6
Wenn schon, denn schon, Gewährleistung und keine Garantie.

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#7
Garantie ist, wenn Magura sagt, dass die Bremsen hundert Jahre dicht bleiben oder Marzochhie garantiert, dass die Gabel nen 10 m Drop aushält.
Also nen zugesicherte Eigenschaft.
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#8
Garantie sind über der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehende Leistungen.
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#9
@n.ww + homer: eben nicht, man hat auf des neue produkt auf jeden fall noch einmal 2 jahre [Bild: icon_exclaim.gif]gewährleistung!!!, aber ob das auch beim x-ten mal zutrifft weiss ich eben nicht.
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#10
ok, es geht um folgendes: wie oben schon gesagt: autoradio gekauft nov/02, kaputt nov/04. austauschgerät nov/04 bekommen. dieses austauschgerät ist jetzt wieder kaputt. ich habe es wieder zurückgesendet und bekam folgende antwort:

"...die beigefügten kaufnachweise weisen aus, dass sie das ursprüngliche am 23.11.2002 bei uns gekauft haben. die gewährleistungsfrist beträgt 24 monate. somit ist ihr anspruch auf einen gewährleistungsfall leider am 22.11.2004 verfallen..."

wie ist die lage hier?

benni
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#11
Kommt jetzt drauf an ob es der gleiche Schaden ist wie schon einmal oder ein anderer .
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#12
@tom: des musst mal erklären.

eigentlich sollte das egal sein, auf das neue produkt hatt man so oder so wieder 24mon gewäghrleistung, ansonsten könneten sie einem ja ein kaputtes produkt schicken (wenns kurz vorm erlöschen der gewährleistung ist) und ihm dann den stinkefinger zeigen. [Bild: icon_eek.gif]
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#13
Du hast auf ein neues Produkt 24 Monate Gewährleistung (nicht verwecheln mit Garantie das ist etwas ganz anderes) ,wenn etwas kaputt geht in der Zeit und es im ermessen des Erzeugers ist dann wird das repariert und fertig .
Sollte nun der gleiche Schaden nochmal auftreten so verlängert sich die Gewährleistung für diese Repaeraur allerdings nicht für das ganze Produkt .
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#14
Sollte einfach nur nen Beispiel sein, damit man den Unterschied zur Gewährleistung erkennt.
Damit haben wohl einige Probleme.

Seh das auch so wie Tom.
Wenn ein Problem wiederholt auftritt, ist es eine Nachbesserung.
Somit kannst erneut eine Reparatur verlangen und wenn dieses fruchtlos bleibt ein neuen Gerät verlangen oder komplett zurücktreten.
Ist der Schaden nicht mit dem vorherigen in Bezug zu bringen, also kein Folgeschaden oder wiederholt der selbe Fehler, hast wohl Pech gehabt.
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#15
Naja und genau da hackt es natürlich den einen Hersteller beweisen das ein Schaden ein zweites mal aufgetreten ist wird natürlich nicht leicht .
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