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garantie/gewährleistung
#31
[Bild: 41.gif]
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#32
Und alles noch einmal ein paar Etagen tiefer:

http://www.konsument.at/konsument/detail...37788EC852
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#33
Zitat: Allerdings beschränkt sich der Neubeginn der Gewährleistungsfrist ausschließlich auf den Bereich des reparierten Mangels und betrifft nicht das Gesamtprodukt. Für dieses gilt als Stichtag das Kaufdatum.

Bezieht sich also nur auf Folgeschäden oder Nachbesserung nicht erfolgreich durchgeführte Reparaturen.

Er hat ja ein Neugerät bekommen, welches anscheinend funktioniert hat.
Ist der Mangel nun nicht der selbe hat er Pech.
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#34
des kann ja gar nicht sein, dann geben sie ihm einfach n gerät das wo anders nen fehler hat, und er bleibt drauf sitzten!?

so wie ich das verstanden hab, hat er auf alles was ausgetauscht wird wieder 24mon gewährleistung.

anderes beispiel, bei meinen deemax rädern geht von mir aus die nabe kaputt, weils umspeichen ect aber zu teuer iss krieg ich meinetwegen n neues rad. wenns so wäre wie du meintest, und dann jetzt nach ablaufen des ersten gewährleistungsanspruch die felge kaputt geht, hätte ich keinen anspruch, weil ja zuvor nur die nabe kaputt geganegn ist?! wenn des so wäre, wäre es echt ne ziemlich krasse gesetzlücke [Bild: crazy.gif]
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#35
Ein (Mangel?)Folgeschaden ist wieder was anderes.

Wenn sie das Gerät austauschen, hat er genauso Anspruch auf Gewährleistung auf alle Mängel. Kann ja nicht sein, dass sie z.B. ein Gerät liefern, das zwar nicht den Mangel a.) hat, aber dafür den Mangel b.), der von der neuen Gewährleistungsfirst nicht abgedeckt wird.
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#36
Ich hab das anders gemeint.
Bekommt er Gerät 1 und dieses ist kaputt und wird durch Gerät 2 ausgetauscht, welches wieder kaputt ist.
Zählt das ja als Nachbesserung.

Funktioniert aber Gerät 2 einwandfrei und geht halt irgendwann nach 1,5 Jahren wieder putt, bin ich mir nicht sicher ob da eine Gewährleistung ab Kaufdatum zählt, da er ja 2 Jahre lang ein funktionierendes Gerät hatte und somit die Gewährleistung erfüllt ist, oder ob halt wirklich ab Kaufdatum des Gerätes 2 neu gerechnet wird.

Wird nicht lediglich die Gewährleistungsfrist, für die Dauer der Reparatur, unterbrochen und nach Erhalt eines funktionierenden Gerätes weitergerechnet?
Sonst könnte ja nen gewiefter Elektroniker jedesmal nen Bauteil kurz vor Ablauf der GWfrist manipulieren und so auf Lebenszeit nen Neugerät erhalten.

Find leider grad meine Wirtschaftprivatrecht Skripten nich [Bild: frown.gif]
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#37
Zitat: Ich hab das anders gemeint.
Bekommt er Gerät 1 und dieses ist kaputt und wird durch Gerät 2 ausgetauscht, welches wieder kaputt ist.
Zählt das ja als Nachbesserung.


Ja. Ist zwar keine Nachbesserung, sondern ein Austausch, aber in beiden Fällen liegt ein Gewährleistungsbehelf vor.

Zitat: Funktioniert aber Gerät 2 einwandfrei und geht halt irgendwann nach 1,5 Jahren wieder putt, bin ich mir nicht sicher ob da eine Gewährleistung ab Kaufdatum zählt, da er ja 2 Jahre lang ein funktionierendes Gerät hatte und somit die Gewährleistung erfüllt ist, oder ob halt wirklich ab Kaufdatum des Gerätes 2 neu gerechnet wird.


Der Käufer hat Anspruch auf eine mangelfreie Sache. Tritt der Mangel innerhalb von zwei Jahren auf, wird angenommen, dass dieser schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Wird die Sache getauscht, muß wieder gesichert sein, dass die Sache nicht etwa schon zum Übergabezeitpunkt einen Mangel hatte. Daher der Neubeginn. Der Verkäufer muß somit beweisen, dass seine Sache tatsächlich zwei Jahre ohne Mängel funktioniert.

Zitat: Wird nicht lediglich die Gewährleistungsfrist, für die Dauer der Reparatur, unterbrochen und nach Erhalt eines funktionierenden Gerätes weitergerechnet?

Nein, weil auf diese Weise nicht gesichert ist, dass man eine mangelfreie Sache bekommt.

Zitat:Sonst könnte ja nen gewiefter Elektroniker jedesmal nen Bauteil kurz vor Ablauf der GWfrist manipulieren und so auf Lebenszeit nen Neugerät erhalten.


Nach den ersten 6 Monaten trägt der Käufer die Beweislast. Bedeutet sehr viel Aufwand.
Und wozu ein Gerät tauschen lassen, wenn's eh einwandfrei funktioniert. Im Übrigen wäre das ein Betrug.

Immer diese kriminellen Energien... [Bild: laugh.gif]


Zitat: Find leider grad meine Wirtschaftprivatrecht Skripten nich

Ich glaube nicht, dass sich der OGH (weiter oben zitiert) irrt. [Bild: wink.gif]
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