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Hallo! Ich habe hier schon ein paar mal gesehen, dass es Leute gibt, die sich glaub ganz gut mir Recht auskennen. Ich hab ein Problem bei Ebay. Ich habe meinen alten Prozessor verkauft. Etwa nach Weihnachten ist mein Computer kaputt gegangen, worauf ich ihn zum Computerladen brachte, weil ich nicht wusste was los ist. Die haben mir dann gesagt, dass das Mainboard kaputt ist, der Rest aber tut (sie haben alles getestet) und sie haben mir gesagt es würde reichen einfach ein neues Mainboard zu kaufen. Ich hab mir aber anstatt dessen aber ein neues Mainboard mit neuem Prozessor (AMD 64) gekauft. Jetzt habe ich den alten Prozessor (Athlon XP 2400) bei Ebay verkauft. Der Käufer behauptet er sei kaputt. Ich habe in die Auktion geschrieben, das ich den Prozessor ohne Garantie und Rückgaberecht verkaufe. Von meinem Computerladen versuche ich eine Bestätigung zu bekommen, dass zu diesem Zeitpunkt alles noch in Ordnung war. Kann der Käufer jetzt verlangen den Prozessor zurück zu geben oder nicht? Ich habe nämlich keinen Bock, das Geld zurück zu geben und dafür einen kaputten Prozessor zurück zu bekommen, den er kaputt gemacht hat. Weiß da jetzt jemand bescheid?!?
lol..kümmer dich einfach nich drum...
ebay wird dem käufer nicht helfen. und das der wegen 80 euro oda was der gekostet hat seinen anwalt einschaltet is soooowas von unglaubwürdig ![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif) also
einfach labern lassen, so scheisse es auch klingt. der wird den sicher auch bald in ebay reinsetzen
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würd ich auch sagen. aber wie du schon sagtest, lass dir von dem laden bescheinigen das der prozessor ganz war, schick ihm das, und wenn er dann behauptet er sei kaputt bei ihm angekommen, hat er wohl leider pech, oder lügt
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also ebay wird nix tun.die werden ihm nur raten eine anzeige zu erstatten oder den anwalt einzuschalten.glaube jedoch auch das er dir das nie nachweisen kann,dass es kaputt angekommen ist.also biste freigesprochen.das ist halt das gefährliche bei gebrauchten sachen in ebay.wie will er jemandem beweisen ,dass das ding im arsch war bevor er es bekommen hat.am besten wäre natürlich noch wenn du den schein vom computerladen bekommst,dass es noch derzeit ok war.naja er kann nix machen.ist alles sinnlos.du kriegst halt wahrscheinlich ne scheiß bewertung.
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Naja, einfach nur labern lassen ist garnicht so einfach. Der wohnt hier in der Nähe und hat die CPU auch selber abgeholt. Wie siehts denn damit aus, das ich in die Auktion reingeschrieben habe, ohne Garantie und Rückgaberecht? Kann er dann trozdem dieses Rückgaberecht fordern? Ich hoffe das mit dem Computerladen wird was, ist halt schon 3 Monate her.
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wie lange nach dem er den artikel bekommen hat, hat er sich denn beschwert?
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Am nächsten Tag. Hat jetzt jemand eine Ahnung wie das vom Recht her aussieht, also keine Vermutungen?
wenn du schreibst das du keinerlei garantie gibst und auch das ruckgaberecht verweigerst..kann er die welt zu brei hauen, aber die scheiss cpu muss er behalten.
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so sieht es aus.es gibt keine garantie auf gebrauchte teile.er hat einfach pech.er kann nix machen ,es ist vorbei.jetzt kann er es nurnoch auf die private weise versuchen.rest ist zwecklos.ist halt nur blöd für dich ,dass er um die ecke wohnt.entweder du komst ihm entgegen(keine ahnung wie)oder du stellst dich sturr.
mfg
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So einfach ist das nicht. Wenn der Käufer will, kann er den Vertrag noch immer wegen Irrtum oder List anfechten...
....aber nicht wegen 80 euro
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aber nicht wenn er noch die bescheinigung von dem laden kriegt, dass das ding ok war als er es da hatte.
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Klagen kann er trotzdem. Theoretisch. Praktisch wird er sich die Arbeit eher nicht machen...
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es geht ja darum ob er mit der klage erfolg hätte, und wenn der laden sagt dass der prozessor noch ganz war, und man nicht davon ausgeht dass er absichtlich mit nem hammer draufhaut, kann man ihm schon mal keine arglistige teuschung anhängen
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Also es sieht jetzt so aus: Der Laden kann sich nicht mehr an meinen Fall genau errinern und mir deshalb auch keine Bestätigung geben. Der Vater von einem Kumpel von mir ist Anwalt. Den hab ich gefragt wie des da jetzt aussieht. Und der hat gesagt, wenn ich nicht eindeutig beweisen kann, dass die Ware direkt vorm verpacken noch funktioniert hat (Bescheinigung, Zeugen...) kann der Käufer sein Geld zurückfordern. Also geb ichs ihm jetzt halt wieder und krieg dafür en kaputten Prozessor zurück, den ich nach besten Wissen von mir und der Aussage des Ladens, die ich hundertprozentig bekommen habe das er noch funktioniert, verkauft hab. In Zukunft werd ich dafür sorgen, dass ich so ne Bestätigung oder sont was hab, dann kann das auch nicht mehr passieren, weil dann ist die Sache klar, so der Anwalt.
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