2006-02-01, 20:34
Nein, der Käufer wird so gestellt, als hätte das Geschäft nie stattgefunden.
Also eigentlich kann er sogar entstandene Auslagen fordern.
In der Regel bekommt er aber den Rechnungsbetrag wieder zurück.
Schadensersatz und Auslagenvergütung ist bei Privatpersonen eher selten und wohl auch schwer nachweisbar für den Käufer.
Also Radl weg und Kaufpreis zurück.
Also eigentlich kann er sogar entstandene Auslagen fordern.
In der Regel bekommt er aber den Rechnungsbetrag wieder zurück.
Schadensersatz und Auslagenvergütung ist bei Privatpersonen eher selten und wohl auch schwer nachweisbar für den Käufer.
Also Radl weg und Kaufpreis zurück.