2012-07-05, 22:49
@PapaSchlumpf:
Nehmen wir mal das Gute im Menschen an und die Leute dort haben die Szenerie nicht richtig verstanden (Böse wäre, daß die Telefonisten einfach unfähig ist).
Ist ziemlich sicher eine Falschauskunft.
Der Streckenbetreiber kann ev. zur Haftung genommen werden, wenn man sich als Fahrer verletzt aufgrund eines Baumangels (Sicher net wegen eines normalen Sturzes, aber wenn z.B. ein künstlicher Teil in die Strecke ragt).
Verletzt aber ein Fahrer eine andere Person, ist diese in der Haftung, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Die HPV zahlt zwar Schäden, aber keine Strafen.
Die ÖRV Tageslizenz ist nur eine geringe Ablebensversicherung. Ob auch ein Haftpflichtteil dabei ist, wäre wirklich nochmal anzufragen.
Nehmen wir mal das Gute im Menschen an und die Leute dort haben die Szenerie nicht richtig verstanden (Böse wäre, daß die Telefonisten einfach unfähig ist).
Ist ziemlich sicher eine Falschauskunft.
Der Streckenbetreiber kann ev. zur Haftung genommen werden, wenn man sich als Fahrer verletzt aufgrund eines Baumangels (Sicher net wegen eines normalen Sturzes, aber wenn z.B. ein künstlicher Teil in die Strecke ragt).
Verletzt aber ein Fahrer eine andere Person, ist diese in der Haftung, bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Die HPV zahlt zwar Schäden, aber keine Strafen.
Die ÖRV Tageslizenz ist nur eine geringe Ablebensversicherung. Ob auch ein Haftpflichtteil dabei ist, wäre wirklich nochmal anzufragen.
Meine Private Site: www.mankra.com