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Videos...
#61
Eintrag gelöscht durch v1per
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#62
pf junge komm du bist 15 richtig??? also ich rate jetzt genau 1 mal.
1. ich glaube du dürftest das wort ned mal in den mund nehmen richtig????
also dich 3B. [Bild: icon_mrgreen.gif] [Bild: icon_mrgreen.gif] [Bild: icon_mrgreen.gif]
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#63
ich glaub genau das selbe gilt für dich, weil die auch noch nich älter bist. aber ich möchte die auseinander setzung jez nich weiter führen, weil sie sonst ausarten würde... [Bild: smile.gif] [Bild: smile.gif] [Bild: smile.gif]
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#64
hm...

Um welche videos geht es nu hier?
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#65
Diskussionen über illegale Aktivitäten
Wie man jetzt immer öfters lesen kann, wird gegen illegale Aktivitäten im Internet, wie etwa der Austausch von MP3s, Videos, Movies und Software, immer härter vorgegangen. Deshalb wollen wir hier keine Fragen und Diskussionen, wo man was herbekommt.
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#66
euch kann man echt nicht mehr helfen.....lächerlich !
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#67
Die Tauschbörse fällt unter die Peer2Peer-Netze, Warez sind geklaute Programme, die zum Download angeboten werden, was in Tauschbörsen auch geschieht. Und was pornographische Inhalte sind weiß auch jeder und weil hier am Board auch minderjährige sind darf auch dazu einfach hier nix erscheinen.

Vor allem ging es hier im Thread bereits darum, sich von einer Tauschbörse bestimmte Videos herunterzuladen, und damit gegen Urheberrechtsgesetze zu verstossen. So etwas werden und dürfen wir Moderatoren hier im Forum nicht zulassen. Basta!

Ich habe den Moderatoren dieses Forums bereits mitgeteilt, dass sie sich den Thread ansehen sollen. Entsprechend erwarte ich das bestimmte Posts gelöscht werden.
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#68
hab mal ein post editiert dass links zu tauschseiten enthielt...

das "b"-wort stört mich eigentlich nicht, und jeder 13 jährige hat das schon mal gehört bzw. gesagt, daher für mich nicht DER grund für eine editierung...

wenn allerdings schlimmere wörter als das mit B kommen (nein ned Biken oder Boarden, sonder Bum...) dann werd ich den jeweiligen post kürzen oder löschen...

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#69
ganz versteh´ i des oba a ned... daun derf da Red2001 oba a ned "pornographisch" schreibn. Und immerhin gehts jo a um den Kontext in dem so manches verwendet wird. Sinnlos ois löschn kann a ned die Lösung aller Probleme sein [Bild: icon_evil.gif]
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#70
hab eh kann text glöscht sondan nur de url's

da viper hat an ganzen post glöscht, beschwer di bei eam...

was willst denn statt pornographisch sonst schreiben?


grundsätzlich will ich da im board eh ka strenge "George Bush Diktatur" einführen, es soll eh genauso locker und oft sinnlos sein wie bisher, sunst is ja nimma lustig... aber a bissi derf i scho aufpassen...und notfalls editieren oder löschen...

i hoff de da hartkor und da viper nehmens a ned zu streng...

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#71
vor allem in einem Forum wo es sehr häufig um "hardcore" geht [Bild: icon_lol.gif]
Ausserdem gehts bei pornographie, das der Mensch(der dranhängt am Genital) in abwertender Pose oder ganz auf das Genital reduziert wird. Ganz genauen Wortlaut muß i ausholen...
Etymologisch betrachtet, leitet sich Pornographie von dem griechischen Wort "pornographos" ab, was soviel wie „Schriften ueber Dirnen" bedeutet. Juristisch unterscheidet man zwischen sog. "einfacher" und "harter" Pornographie:

Der Begriff "Pornographie" ist leider sehr vieldeutig. Nach der ursprünglichen Begründung des Gesetzgebers müssen

"pornographische Darstellungen nach ihrem objektiven Gehalt zum Ausdruck bringen, dass sie ausschliesslich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstands eindeutig überschreiten".

Diese Definition ist bei Juristen mit Recht auf Kritik gestossen, da sie mit den heute geltenden allgemeinen Wertvorstellungen und des sexuellen Anstands der Rechtsprechung keine praktikable Richtlinie liefert. Üblicherweise wird heute einfache Pornographie definiert als die

"grobe Darstellung des Sexuellen in drastischer Direktheit, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden oder die Geschlechtlichkeit in den Schmutz ziehenden oder lächerlich machenden Weise den Menschen zum blossen (auswechselbaren) Objekt der geschlechtlichen Begierde oder Betätigung jedweder Art degradiert"


Die Rechtsprechung definiert Pornographie kurz als das, was

"ausschliesslich auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt".



Dabei kommt es entscheidend auf den Gesamtzusammenhang an. Die blosse Darstellung eines nackten menschlichen Körpers ist normalerweise nicht pornographisch, auch nicht hinsichtlich seiner mitdargestellten erogenen Teile, auch wenn ein sexueller Reiz von ihnen ausgehen kann. Pornographisch wird die Darstellung, wenn sie erkennbar anreisserisch und aufstachelnd auf das Geschlechtliche hinweist, z.B. durch entsprechende Stellungen oder deutliches Hinlenken auf die Genitalien. Die isolierte Darstellung der primären Geschlechtsmerkmale oder sexueller Verhaltensweisen in sexuellen Aufklärungsschriften oder die blosse Schilderung des Geschlechtsverkehrs alleine ist regelmässig noch keine Pornographie. Umgekehrt werden als Pornographie in aller Regel gewertet die Verherrlichung von Perversitäten, die Vorführung von Anal- oder Oralverkehr, sexuelle Handlungen in Verbindungen mit Kot oder Urin, im Zusammenhang mit rassistischen Tendenzen oder an Leichen. Auch Erzeugnisse wie z.B. die "St. Pauli-Presse" sollen pornographisch sein.

"Einfache" Pornographie ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten und sollte es meiner persönlichen Auffassung nach auch nicht sein. Sie darf jedoch Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. Nach § 184 Absatz 1 StGB macht sich daher strafbar, wer - auch unentgeltlich - pornographische Inhalte einer Person unter 18 Jahre anbietet, ueberlässt oder zugänglich macht.

Von der sog. "einfachen Pornographie" nicht erfasst werden gundsätzlich solche Schriften und Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Diese fallen in jedem Fall in den Bereich der verbotenen "harten" Pornographie.


"Harte" Pornographie

Hierzu gehören pornographische Schriften, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben. Dabei ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass mit dem Inkrafttreten des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes am 1. August 1997 der Pornographietatbestand des § 184 StGB dahingehend angepasst wurde, dass nunmehr auch Fotomontagen, die kinderpornographische Elemente enthalten, von dem Begriff "harte Pornographie" erfasst sind. Problematisch sind unter Umständen bereits sadistische oder sado-masochistische Darstellungen, soweit sie Gewalttätigkeiten beinhalten. Inhaltlich nicht erlaubt sind aggressive, die körperliche Integrität unmittelbar verletzende oder gefährdende Verhalten. Diese sind wohl selbst bei einverständlichem Handeln der "harten" Pornographie zuzuordnen.

Soviel zur Definition...


Was genau ist strafbar?

1. Herstellung

Entsprechend der o.g. Definition ist die Herstellung von Kinderpornographie die Dokumentation des tatsächlichen sexuellen Missbrauchs, z.B. mittels Fotoapparat oder Videokamera. Aber auch das neuerliche Zusammenfügen bereits vorhandener Kinderpornographie sowie Fotomontagen fallen ebenso unter die Strafbarkeit des § 184 Abs. 3 Nr. 3 StGB wie die Anfertigung von Darstellungen eines fiktiven sexuellen Missbrauchs. Die Herstellung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



2. Verbreitung

Die Verbreitung kinderpornographischer Schriften wird explizit im § 184 Abs. 3 Nr. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren unter Strafe gestellt. Damit ist jede Weitergabe, sei es der Tauschhandel, die Vermietung oder der Verkauf, strafbar.

Das Vorliegen einer Gewinnabsicht ist nicht erforderlich. Diese spielt dann eine Rolle, wenn der Täter gewerbsmässig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat (Abs. 4) und ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen Grundlage der Schrift ist. Bei Erfüllung dieser Straftatbestaende sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.



3. Besitz

Unter Besitz versteht man die tatsächliche Sachherrschaft ueber eine Sache, in diesem Fall über Kinderpornographie. Im Falle digitaler Bilder fällt darunter natürlich zunächst das Speichern auf der Festplatte oder einem sonstigen Datenträger. Oft übersehen wird dabei, dass jeder Internetbrowser auch über einen sog. Cache verfügt. Auch darin können Informationen und Bilder gespeichert werden. Dies gilt auch für E-Mail-Attachements, also Bilder, die an elektronische Post angehängt werden. Auch diese werden auf der Festplatte in einem Zwischenspeicher abgelegt.

Mit dem 27. StraEndG wurde u.a. Abs. 5 in den § 184 StGB eingefügt, der eine Bestrafung des Besitzes oder sich Verschaffens von Kinderpornographie ermöglicht, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Schrift eine tatsächliche Missbrauchshandlung zugrunde liegt oder eine wirklichkeitsnahe Handlung abgebildet ist.




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#72
Ich weis zwar net warum das gelöscht wurde, aba egal...
Ich hab das dumme gefühl wir sind hier im Kindergarten....
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#73
genau *gg*
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#74
Also wenn du im Ernst ned checkst warum der Post gelöscht wurde dann würd ich dir dringend raten mal das FAQ vom Forum in Ruhe durchzulesen und bissal drüber nachzudenken
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#75
oida, i glaub du bist no im kindergarten, weil du hast ned amoi checkt das i gar kan post glöscht hab...

wann i an post lösch steh i dazua, aber wann i unschuldig des löschens bezichtigt werde bin i grantig (falls du aus D bist: grantig is sowas wie "sauer")

Ansonsten: Siehe DH-Rookie's Post
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