2003-04-29, 21:24
Deshalb habe ich mich ja mit einem Rückschein abgesichert, d.h, sobald er die Ware annimmt, muss er beim Paketmann einen seperaten Wisch ausfüllen. Dieser wird mir dann zugesandt und somit kann ich Ihn dann rechtlich belangen.
Wie vorher schon gesagt, selbst wenn die Ware nicht defekt wäre müsste er Sie zurücknehmen wenn Sie mir nicht gefällt aus Eigenschaften heraus die nicht vorher abgeklärt wurden...was auch nicht der Fall war.
De Beweis das die Gabel defekt war hab ich jedoch ebenfalls, da ich es in Fotos dokumentiert habe.
Wie vorher schon gesagt, selbst wenn die Ware nicht defekt wäre müsste er Sie zurücknehmen wenn Sie mir nicht gefällt aus Eigenschaften heraus die nicht vorher abgeklärt wurden...was auch nicht der Fall war.
De Beweis das die Gabel defekt war hab ich jedoch ebenfalls, da ich es in Fotos dokumentiert habe.