2003-04-29, 22:45
Wenn er Dir die Ware im angegabenen Zustand, in vereinbarter Art und Weise und zum rechten Zeitpunkt liefert, hat er seine Pflichten gegenüber Dir erfüllt.
Nur weil Dir die Farber dann doch nicht gefällt, ist kein Grund den Kaufvertrag zu wandeln. Du verwächselst eine öffentliche Auktion mit einem Versandhandel.
Ich hoffe Du hast nen Kontoauszug der belegt, daß Du ihm das Geld überwiesen hast.
Du solltest aber keine Probleme haben Dein Geld zu bekommen. Jedoch solltest Du das ganze auch nicht zu einfach nehmen.
Nur weil Dir die Farber dann doch nicht gefällt, ist kein Grund den Kaufvertrag zu wandeln. Du verwächselst eine öffentliche Auktion mit einem Versandhandel.
Ich hoffe Du hast nen Kontoauszug der belegt, daß Du ihm das Geld überwiesen hast.
Du solltest aber keine Probleme haben Dein Geld zu bekommen. Jedoch solltest Du das ganze auch nicht zu einfach nehmen.