2003-07-01, 15:49
Ja klar, ich bin damit auch nicht einverstanden.
Aber die Verbände müssten es doch langsam mal schaffen, dass solche Ausnahmeregelungen auch für MTBs gelten, schließlich fängt der Wald meist nicht direkt vor der Haustür an.
Wenigstens anständige Regelungen für Akkuleuchten wären notwendig.
"mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer"
Dieser Satz macht deren Verwendung nämlich auch schon wieder illegal, da sie ja normalerweise über Schnellbefestigungen verfügen.
Was soll eigentlich der Absatz über entsprechende Bremsanlagen bei Verwendung abseits von Strassen?
Aber die Verbände müssten es doch langsam mal schaffen, dass solche Ausnahmeregelungen auch für MTBs gelten, schließlich fängt der Wald meist nicht direkt vor der Haustür an.
Wenigstens anständige Regelungen für Akkuleuchten wären notwendig.
"mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer"
Dieser Satz macht deren Verwendung nämlich auch schon wieder illegal, da sie ja normalerweise über Schnellbefestigungen verfügen.
Was soll eigentlich der Absatz über entsprechende Bremsanlagen bei Verwendung abseits von Strassen?