2003-07-18, 22:49
Als Beispiel den Fall von diesem (damals) 14-jährigen Rotzlöffel "Mehmet" oder wie der hiess. In dem Alter schon weit über 60 Straftaten, wird dann nach endloser Diskussion und Mitleids-Geheuchel abgeschoben, bis dann entschieden wird, dass der Prozess nicht rechtens war und man so nen armen Bengel doch nicht einfach abschieben darf... Wenn das keine Verhätschelung ist, was dann? Das ist doch ein Freifahrtschein aller erster Güte! Im Gesetz steht u.a., dass Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben, abgeschoben werden dürfen (so wie in anderen Statten auch), aber anstatt dieses Gestetz durzusetzen werden immer neue Sonderergelungen verabschiedet, die dieses Gesetz ausser Kraft setzen und lächerlich machen.