2003-10-02, 15:15
So einfach ist des auch nicht.
Sie haben zu sorgen, dass die Aufhängung ihre erdachte Aufgabe auch erfüllt.
Wenn die irgend nen Käse konstruieren und das Rad nicht hält, ist es egal, wer das Radl aufhängt. Du kaufst ja ne Liftkarte für Dich und Dein Radl. Somit schließt Du nen Dienstvertrag und die haben ne Sorgfaltspflicht gegenüber Dir, Deinem Radl und dritten direkt betroffenen (z.B Sohn der direkt danaben steht)
Trotz Schild müßte geklärt werden, ob die Aufhängen seinen Zweck erfüllt, ob der Arbeiter fahrlässig gehandelt hat, oder ob es äußere Einflüsse waren z.B. Sturm oder nen Trottel der rumwippt. Dann würde ich den Trottel verklagen.
Ich denke nur bei äußeren Einflüssen könnten sich die Liftbetreiber vorm Schadensersatz drücken. Trotz Schild
So etwas kann man schlecht pauschal sagen. Würde auf jeden Fall klagen. Mit nem Zeugen, der gesehen hat dass das Radl schief hing, hättest wohl gute Chancen.
Als jugendliche Aushilfe wirst da sicher nicht reich.
Viel mehr als 6 Euro die STuden bekommst sicher nicht.
Sie haben zu sorgen, dass die Aufhängung ihre erdachte Aufgabe auch erfüllt.
Wenn die irgend nen Käse konstruieren und das Rad nicht hält, ist es egal, wer das Radl aufhängt. Du kaufst ja ne Liftkarte für Dich und Dein Radl. Somit schließt Du nen Dienstvertrag und die haben ne Sorgfaltspflicht gegenüber Dir, Deinem Radl und dritten direkt betroffenen (z.B Sohn der direkt danaben steht)
Trotz Schild müßte geklärt werden, ob die Aufhängen seinen Zweck erfüllt, ob der Arbeiter fahrlässig gehandelt hat, oder ob es äußere Einflüsse waren z.B. Sturm oder nen Trottel der rumwippt. Dann würde ich den Trottel verklagen.
Ich denke nur bei äußeren Einflüssen könnten sich die Liftbetreiber vorm Schadensersatz drücken. Trotz Schild
So etwas kann man schlecht pauschal sagen. Würde auf jeden Fall klagen. Mit nem Zeugen, der gesehen hat dass das Radl schief hing, hättest wohl gute Chancen.
Als jugendliche Aushilfe wirst da sicher nicht reich.
Viel mehr als 6 Euro die STuden bekommst sicher nicht.