2003-10-09, 16:31
mir is da grad was gekommen.
also wenn die strafen bei 50000€ aufwärts für illegale kopien gehen, würd ich deinem freund folgendes empfehlen...
er is ja ned wegen illegaler filesharing aktivitäten angezeigt worden sondern wegen kinder*******. da des ja anscheinend ned stimmt, könnens ihn deswegen ned verklagen.
warum solltens ihn für die ganzen mp3s etc verklagen?
früher hatte jeder das recht auf eine privatkopie. jetzt is des urheberrechtsgesetz erneuert worden, und ich glaub ned dass drin steht dass die jetzt bestehenden kopien vernichtet werden müssen.
er hätt ja die möglichkeit soviel cds wie möglich zu kaufen, von denen er was geladen hat.
somit rechtfertigt er die mp3s
filme genauso, software auch.
software dies nimmer zu kaufen gibt => von freunden ausborgen, wichtig is nur urherberrechts und lizenznachweis mit produktkey. rechnungen sind wurscht.
somit könnt er, wenns ihn deswegen auchnoch anzeigen wollen, sich wirksam verteidigen.
außerdem hams ihn ja ned beim runterladen oder verbreiten von mp3 etc dawischt, wie ja der anzeigenwortlaut zeigt. woher also dann die anzeige nehmen, ob er die software und die musik, die sich auf seinem rechner befinden, wirklich besitzt, lässt sich ohne eine gerichtsverhandlung oder 2. hausdruchsung für die beamten ned feststellen. wenn er bis dahin soviel wie möglich original hat (kostet zwar einiges, aber sicher um einen 2stelligen faktor weniger als die strafe), lässt sich der verdacht widerlegen.
oder lieg ich gänzlich falsch?
also wenn die strafen bei 50000€ aufwärts für illegale kopien gehen, würd ich deinem freund folgendes empfehlen...
er is ja ned wegen illegaler filesharing aktivitäten angezeigt worden sondern wegen kinder*******. da des ja anscheinend ned stimmt, könnens ihn deswegen ned verklagen.
warum solltens ihn für die ganzen mp3s etc verklagen?
früher hatte jeder das recht auf eine privatkopie. jetzt is des urheberrechtsgesetz erneuert worden, und ich glaub ned dass drin steht dass die jetzt bestehenden kopien vernichtet werden müssen.
er hätt ja die möglichkeit soviel cds wie möglich zu kaufen, von denen er was geladen hat.
somit rechtfertigt er die mp3s
filme genauso, software auch.
software dies nimmer zu kaufen gibt => von freunden ausborgen, wichtig is nur urherberrechts und lizenznachweis mit produktkey. rechnungen sind wurscht.
somit könnt er, wenns ihn deswegen auchnoch anzeigen wollen, sich wirksam verteidigen.
außerdem hams ihn ja ned beim runterladen oder verbreiten von mp3 etc dawischt, wie ja der anzeigenwortlaut zeigt. woher also dann die anzeige nehmen, ob er die software und die musik, die sich auf seinem rechner befinden, wirklich besitzt, lässt sich ohne eine gerichtsverhandlung oder 2. hausdruchsung für die beamten ned feststellen. wenn er bis dahin soviel wie möglich original hat (kostet zwar einiges, aber sicher um einen 2stelligen faktor weniger als die strafe), lässt sich der verdacht widerlegen.
oder lieg ich gänzlich falsch?