2004-01-07, 19:14
Also sicher erst mal mit dem Typen reden!
Aber mal "rein rechtlich":
Sachmangel in Kurzfassung:
Sache weißt verienbarte Eigenschaft laut Kaufvertrag nicht auf.
Sache ist für die vorausgesetze Verwendung unbrauchbar
Fehler war bereits bei Übergabe vorhanden
Fehler muss erheblich sein (siehe Verwendung)
Ich lern grad Wirtschaft/Recht, also net wundern![[Bild: mrred.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/mrred.gif)
Aber mal "rein rechtlich":
Sachmangel in Kurzfassung:
Sache weißt verienbarte Eigenschaft laut Kaufvertrag nicht auf.
Sache ist für die vorausgesetze Verwendung unbrauchbar
Fehler war bereits bei Übergabe vorhanden
Fehler muss erheblich sein (siehe Verwendung)
Ich lern grad Wirtschaft/Recht, also net wundern
![[Bild: mrred.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/mrred.gif)