2004-03-02, 00:27
So brave Leut gibt´s?
Ich hatte mal einen sehr gemeinen Fall! Weil ich die Scheiben vom Schnee nicht befreit habe, wurde ich von einer Streife mit Blaulicht angehalten. Habe uach verstanden wieso, weil ich hab da wirklich nichts rausgesehen. Ich steig aus geb ihn mal die Papiere und dann sagt er, na da kannst net stehnbleiben, fahr da zuwe zum Gehesteig...
Was gibt er mir dann für eine Strafe 21 EUR für´n Schnee, ok einverstanden. Und dann noch 21 EUR für´s nicht anschnallen. Ich dann:"wie bitte? Ich schnalle mich grundsätzlich immer an." Er dann:" als du aber da zum Gehsteig rübergefahren bist, hast das nicht gemacht."
ald Proberführescheinbesitzer hab ich dann brav gezahlt...![[Bild: icon_confused.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_confused.gif)
Jetzt schnalle ich mich auch beim anlassen des Motors zur Starterhilfe an...
EDIT: Auszug aus der Rückseite des Strafzettels..
Die Bundespolizei behörde muss um Verständnis ersuchen, dass aus organisatorischen und rechtlichen Gründen erst nach Einleitung des ordentlichen Verwaltungsvefahren Einsicht in die zugrundeliegenden Akten, in Radarfotos und dgl. gewährt werden kann.
Dise Verwaltungsstrafvefahrenwird nach verstreichen der Zahlungsrist eingeleitet, und erst da kann ich alle erfoderlichen Einwände vorbringen.
Ich hatte mal einen sehr gemeinen Fall! Weil ich die Scheiben vom Schnee nicht befreit habe, wurde ich von einer Streife mit Blaulicht angehalten. Habe uach verstanden wieso, weil ich hab da wirklich nichts rausgesehen. Ich steig aus geb ihn mal die Papiere und dann sagt er, na da kannst net stehnbleiben, fahr da zuwe zum Gehesteig...
Was gibt er mir dann für eine Strafe 21 EUR für´n Schnee, ok einverstanden. Und dann noch 21 EUR für´s nicht anschnallen. Ich dann:"wie bitte? Ich schnalle mich grundsätzlich immer an." Er dann:" als du aber da zum Gehsteig rübergefahren bist, hast das nicht gemacht."
ald Proberführescheinbesitzer hab ich dann brav gezahlt...
![[Bild: icon_confused.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_confused.gif)
Jetzt schnalle ich mich auch beim anlassen des Motors zur Starterhilfe an...
![[Bild: smirk.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/smirk.gif)
EDIT: Auszug aus der Rückseite des Strafzettels..
Die Bundespolizei behörde muss um Verständnis ersuchen, dass aus organisatorischen und rechtlichen Gründen erst nach Einleitung des ordentlichen Verwaltungsvefahren Einsicht in die zugrundeliegenden Akten, in Radarfotos und dgl. gewährt werden kann.
Dise Verwaltungsstrafvefahrenwird nach verstreichen der Zahlungsrist eingeleitet, und erst da kann ich alle erfoderlichen Einwände vorbringen.