2004-03-02, 09:16
Hier ist doch einiges Richtigzustellen:
In D. wird immer von vorne geblitzt, da die Polizei beweißen muß, daß der Fahrer zu diesem Zeitpunkt der etwas Übertreten hat.
Und das geht nur, wenn von vorne geblitzt, das Gesicht drauf ist.
In Ö. haben wir eine Beweisumkehr, wenns um Verkehrssünden geht:
Als Halter des Fahrzeuges, muß man Beweißen, daß man nicht der Fahrer war, ansonsten bekommt man immer die Strafe aufgebrummt (deshalb beim Verleihen des Autos immer mitschreiben oder besser sogar bestätigen lassen, daß er in dieser Zeit mit dem Auto unterwegs war).
Deshalb reicht in Ö. der Blitz von hinten.
Lange Zeit war das Blitzen von Vorne in Ö. verboten (wegen evt. Behinderung der Sicht), das einige Deutsche als Freifahrtsschein ausgenutzt haben (zumindest bei Kontrollen, wo nicht aufgehalten wurde), deshalb wurde (zumindest in einigen Bundesländern, zuerst Tirol/Salzburg vor einigen Jahren, weiß net, obs inzwischen schon in ganz Ö.) auch das Blitzen von Vorne erlaubt.
Bei einer Laserüberprüfung müssen sie einem NICHT sofort aufhalten. Es reicht, wenn 2 Beamte bei der Messung sind.
Wenn man so billige Anonymverfügungen bekommt, ist das sofortige zahlen sicher immer das beste (man sammelt eh so noch genug Anzeigen mit der Zeit an, je weniger gespeichert ist, umso besser), da mit dem Einspruch Zusatzkosten anfallen und die Wahrscheinlichkeit, daß das ganze eingestellt wird, eher gering ist.
Anonymverfügung könnens auch schicken, wenn 2 Beamte seine Übertretung beobachten.
@Noox
Soviel Glück oder so schwaches Auto
In D. wird immer von vorne geblitzt, da die Polizei beweißen muß, daß der Fahrer zu diesem Zeitpunkt der etwas Übertreten hat.
Und das geht nur, wenn von vorne geblitzt, das Gesicht drauf ist.
In Ö. haben wir eine Beweisumkehr, wenns um Verkehrssünden geht:
Als Halter des Fahrzeuges, muß man Beweißen, daß man nicht der Fahrer war, ansonsten bekommt man immer die Strafe aufgebrummt (deshalb beim Verleihen des Autos immer mitschreiben oder besser sogar bestätigen lassen, daß er in dieser Zeit mit dem Auto unterwegs war).
Deshalb reicht in Ö. der Blitz von hinten.
Lange Zeit war das Blitzen von Vorne in Ö. verboten (wegen evt. Behinderung der Sicht), das einige Deutsche als Freifahrtsschein ausgenutzt haben (zumindest bei Kontrollen, wo nicht aufgehalten wurde), deshalb wurde (zumindest in einigen Bundesländern, zuerst Tirol/Salzburg vor einigen Jahren, weiß net, obs inzwischen schon in ganz Ö.) auch das Blitzen von Vorne erlaubt.
Bei einer Laserüberprüfung müssen sie einem NICHT sofort aufhalten. Es reicht, wenn 2 Beamte bei der Messung sind.
Wenn man so billige Anonymverfügungen bekommt, ist das sofortige zahlen sicher immer das beste (man sammelt eh so noch genug Anzeigen mit der Zeit an, je weniger gespeichert ist, umso besser), da mit dem Einspruch Zusatzkosten anfallen und die Wahrscheinlichkeit, daß das ganze eingestellt wird, eher gering ist.
Anonymverfügung könnens auch schicken, wenn 2 Beamte seine Übertretung beobachten.
@Noox
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