2004-03-03, 15:26
ich denke das man das so generell nicht sagen kann- wenn man dir nen Fahrfehler bzw. "Sprungfehler" nachweisen kann gibts natürlich keine Garantie (z.b. verbogener Schaft- weil in den Langehügel eingeschalgen usw.) wenn du mit deinem Auto bei ausparken gegen nen Posten fähst gibs ja auch keine neue Stoßstange von VW...