2002-03-28, 00:06
wenn ein unternehmen zahlungsunfähig, zahlungsunfähigkeit droht oder überschuldet (vermögen übersteigt verbindlichkeiten) kann es einen insolvenz-antrag stellen.
das is dann meistens das ende des unternehmens. der sinn der insolvenz besteht darin die gläubiger mit dem verhandenen vermögen so gut wie möglich zu befriedigen. nach abgeschlossener insolvenz wird bzw. kann das unternehmen aufgelösst.
www.dh-insane.com
NIX HULI HULI! JURAK MUSS DRIN!!!
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