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Schwierige Rechtslage bei altem Fahrraddiebstahl
#16
Die Rechnung sollte kein Problem sein. Wie schon einige geschrieben haben, sind Händler verpflichtet sie aus steuerrechtlichen Gründen aufzuheben.
Bei uns war das durchaus üblich Rechnungen die schon eingie Jahre alt waren hervorzukramen weil jemandem sein Fahrrad gestohlen wurde oder er einen Unfall gehabt hat.
Blöder ist die Sache wenn's nur einen Kassenbon gegeben hat. Aber auch dafür sollte ein kulanter Händler eine Lösung finden [Bild: wink.gif]

Das Problem sehe ich eher wo anders: nämlich nachzuweisen, dass diese Teile auch tatsächlich alle auf dem Fahrrad montiert waren. Weil genausogut könntest Du Dir ja jetzt auch bei Freunden Rechnungen organisieren die aus der Zeit stammen und dann behaupt, dass das alles Teile von Deinem Bike waren. Läßt sich ja kaum nachvollziehen (grad mal bei Onlinehändlerrechnungen auf denen Dein Name draufsteht - aber das hat auch nichts auszusagen, könnte ja auch eine Sammelbestellung unter anderem Namen gewesen sein).
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Nachrichten in diesem Thema
Schwierige Rechtslage bei altem Fahrraddiebstahl - von Chris - 2004-04-17, 10:49

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