2004-04-22, 12:30
ja hab mich schlecht ausgedrückt
geringfügig weiß ich ned
aber auf jeden fall kann ma 700 im monat verdienen und kinderbeihilfe bekommen
und generell gilt für studienbeihile
prüfungen im ausmass von 8sst, solang du in mindestzeit bleibst
dann gibts noch das toleranzsemester, heist du darfst ein semester über mind. brauchen, wenn länger dann is studienbeihilfe weg
dann hast ein noch ein semester zeit für den 1ten wo du keine beihilfe bekommst und wenn du dann den 1ten abschnitt einreichst bekommst du sie wieder
bissi komplizerit geschrieben
geringfügig weiß ich ned
aber auf jeden fall kann ma 700 im monat verdienen und kinderbeihilfe bekommen
und generell gilt für studienbeihile
prüfungen im ausmass von 8sst, solang du in mindestzeit bleibst
dann gibts noch das toleranzsemester, heist du darfst ein semester über mind. brauchen, wenn länger dann is studienbeihilfe weg
dann hast ein noch ein semester zeit für den 1ten wo du keine beihilfe bekommst und wenn du dann den 1ten abschnitt einreichst bekommst du sie wieder
bissi komplizerit geschrieben