2004-05-04, 22:15
die gewährleistungsfrist ( bei gebrauchten gütern übrigens auf ein jahr kürzbar ) gillt aber NUR für gewerbe treibende; als privater verkäufer gillt nach wie vor > gekauft wie begutachtet <; => keine gewährleistung.
der typ will nur noch etwas für sich rausschlagen; und klingt so als ob er das regelmässig machen würde . . denn normalerweise ist er ja kulant ?! was für ein schwachsinn; als käufer kulant zu sein ?!?
1) schreib denen in us eine mail und lasse sie gelich an ihn weiterleiten;
oder
2) sag ihm er soll dir den dämpfer "frei" zurückschicken sonst nimmst du ihn nicht an und zahlst auch nichts zurück; das dürfte dann wohl genau der betrag sein den er bei einer vergünstigung erwarten würde;
Zitat: normalerweise bin ich immer kulant,und wäre es auch wenn eine quitung da wäre,aber 200 euro für einen alten dämpfer
der typ will nur noch etwas für sich rausschlagen; und klingt so als ob er das regelmässig machen würde . . denn normalerweise ist er ja kulant ?! was für ein schwachsinn; als käufer kulant zu sein ?!?
1) schreib denen in us eine mail und lasse sie gelich an ihn weiterleiten;
oder
2) sag ihm er soll dir den dämpfer "frei" zurückschicken sonst nimmst du ihn nicht an und zahlst auch nichts zurück; das dürfte dann wohl genau der betrag sein den er bei einer vergünstigung erwarten würde;