2004-05-04, 22:50
Zitat: die gewährleistungsfrist ( bei gebrauchten gütern übrigens auf ein jahr kürzbar ) gillt aber NUR für gewerbe treibende;
Wo steht das? Ich halte jetzt einfach mal den § 933 ABGB dagegen.
Zitat:als privater verkäufer gillt nach wie vor > gekauft wie begutachtet <; => keine gewährleistung.
"gekauft wie begutachtet" Das muß dann aber bei der Abwicklung das Kaufes auch gemacht werden, also die Begutachtung. Außerdem wird so nur die Haftung für Mängel ausgeschlossen, die bei der Besichtigung sichtbar waren. Versteckte Mängel sind also nicht mitinbegriffen.
Wenn man die Gewährleistung vollkommen ausschließen möchte, so muß man das a.) eindeutig erklären und b.) muß das Geschäft auch dafür geeignet sein. Man kann z.B. als Privater nicht einen nagelneuen Dämpfer zum Listenpreis verkaufen und gleichzeitig die Gewährleistung ausschließen.