2004-05-05, 09:01
Ich kann mich nur Tyrolens anschließen, @daywalker...
Besorg Dir eine Bestätigung /Rechnungskopie oä und lass es dem Typen zukommen...ich darf an dieser Stelle den § 922 ABGB zitieren: Abs 1: "Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht.Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen [...] Eigenschaften hat,..."
Natürlich hab ich kein BGB bei der Hand, aber ich denke in D is das nicht viel anders
Besorg Dir eine Bestätigung /Rechnungskopie oä und lass es dem Typen zukommen...ich darf an dieser Stelle den § 922 ABGB zitieren: Abs 1: "Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht.Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen [...] Eigenschaften hat,..."
Natürlich hab ich kein BGB bei der Hand, aber ich denke in D is das nicht viel anders
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