2002-04-14, 00:24
Soweit ich mich erinnere haftest Du nur, wenn Du dem Käufer etwaige nicht offensichtiche Mängel verschweigst.
Also wenn er den Mangel sehen muß, dann mußt Du da nicht näher darauf eingehen.
Und wenn Dir der Mangel nicht bekannt ist, dann mußt Du auch nicht dafür haften.
Und sollte er Dir bekannt sein, dann fällt das sowieso unter den Tatbestand des Betrugs.
Also wenn er den Mangel sehen muß, dann mußt Du da nicht näher darauf eingehen.
Und wenn Dir der Mangel nicht bekannt ist, dann mußt Du auch nicht dafür haften.
Und sollte er Dir bekannt sein, dann fällt das sowieso unter den Tatbestand des Betrugs.