2002-04-14, 03:41
Produkthaftung/Gewährleistung hat nur der Hersteller/Importeur.
Wenn du was verkaufst ist es sowieso sinnvoll einen Kaufvertrag 2fach auszufertigen wo festgehalten wird, dass sich die Ware in einwandfreiem und funktionstüchtigen Zustand befindet (etwaige bekannte Mängel auch festhalten). Sollte es dennoch einen Kaufvertrag geben und man wurde übers Ohr gehauen: §870 ABGB bzw. hatte man eine andere Vorstellung bzw. man hat sich geirrt: §871 bis §875 ABGB. Ansonten muss man sich an keine Formvorschriften halten da in Österreich die Privat-Autonomie gilt.
Zur Beachtung: "laesio enormis" keiner darf mehr als das Doppelte des Anderen bekommen d.h. wird etwas doppelt so teuer verkauft als es Wert ist, ist der Kaufvertrag nichtig!
Wenn du was verkaufst ist es sowieso sinnvoll einen Kaufvertrag 2fach auszufertigen wo festgehalten wird, dass sich die Ware in einwandfreiem und funktionstüchtigen Zustand befindet (etwaige bekannte Mängel auch festhalten). Sollte es dennoch einen Kaufvertrag geben und man wurde übers Ohr gehauen: §870 ABGB bzw. hatte man eine andere Vorstellung bzw. man hat sich geirrt: §871 bis §875 ABGB. Ansonten muss man sich an keine Formvorschriften halten da in Österreich die Privat-Autonomie gilt.
Zur Beachtung: "laesio enormis" keiner darf mehr als das Doppelte des Anderen bekommen d.h. wird etwas doppelt so teuer verkauft als es Wert ist, ist der Kaufvertrag nichtig!