2002-04-17, 20:27
ad laesio enormis: spielt in der praxis fast keine rolle (im privatbereich überhaupt keine rolle)
ad haftung: im bereich der haftung aus vertrag liegt die beweispflicht für die zugesicherten eigenschaften beim verkäufer
(praktische relevanz: optische mängelfreiheit im vertrag festzuhalten ist ratsam!)
ad haftung: im bereich der haftung aus vertrag liegt die beweispflicht für die zugesicherten eigenschaften beim verkäufer
(praktische relevanz: optische mängelfreiheit im vertrag festzuhalten ist ratsam!)