2004-07-23, 22:15
Kennt sich da einer von den Juristen aus?
Wenn jetz ein Hersteller angibt 2 Jahre Garantie, könnt ich ihn dann drauf festnageln, daß ers mir innerhalb von 4 Jahren umtauschen muß weil er ja 2 Jahre Garantie zusätzlich zu den 2 Jahren Gewährleistung dazugibt?
Wenn jetz ein Hersteller angibt 2 Jahre Garantie, könnt ich ihn dann drauf festnageln, daß ers mir innerhalb von 4 Jahren umtauschen muß weil er ja 2 Jahre Garantie zusätzlich zu den 2 Jahren Gewährleistung dazugibt?