2004-07-29, 12:59
Wenn das Radl Deinen Ausführungen entspricht, es den erdachten Einsatzzweck erfüllt und Du den verbogenen Umwerfer nicht bewußt unterschlagen hast, brauchst es auch nicht zurücknehmen. Die zu weiche Feder spielt keine Rolle.
Keinesfalls würd ich ihm auch nen neuen Umwerfer schicken. Da langt nen gebrauchter.
Fallst nen neuen schickst würd ich den alten zurückverlangen und von vorn herein darauf hinweisen, dass Du dafür allerdings nicht die Versandkosten tragen wirst. Dafür schickst ihm den anderen auf Deine Kosten.
Wenn er nen anderen Umwerfer will, soll er auch ein bissl was dafür tun. Sonst behält er den alten und verklopft den anderen.
Das Packet mit dem Radl bei der Post nicht abholen.
EDIT:
mach erst mal nix, wenn er schon zwei Wochen mit dem Radl gefahren ist
Wenns ärgerlich wird, wickelst die Sache mit dem Umwerfer wie oben beschrieben ab.
Nach zwei Wochen würd ich dem Typen nicht mal mehr antworten.
Keinesfalls würd ich ihm auch nen neuen Umwerfer schicken. Da langt nen gebrauchter.
Fallst nen neuen schickst würd ich den alten zurückverlangen und von vorn herein darauf hinweisen, dass Du dafür allerdings nicht die Versandkosten tragen wirst. Dafür schickst ihm den anderen auf Deine Kosten.
Wenn er nen anderen Umwerfer will, soll er auch ein bissl was dafür tun. Sonst behält er den alten und verklopft den anderen.
Das Packet mit dem Radl bei der Post nicht abholen.
EDIT:
mach erst mal nix, wenn er schon zwei Wochen mit dem Radl gefahren ist
Wenns ärgerlich wird, wickelst die Sache mit dem Umwerfer wie oben beschrieben ab.
Nach zwei Wochen würd ich dem Typen nicht mal mehr antworten.