2004-07-29, 23:05
Das ist ne andere Sache, aber sowas kann man ja vorab im E-Mail verkehr abklären. Der Käufer reklamierte es nach 2 Tagen, bzw unmittelbar...wenn sich der Verkäufer aufgrundessen dann einen doofen angehen lässt, und nicht auf Mails oder Telefongespräche reagiert, würde ichs auch so machen. Nur halt noch mit Rückschein und persönlich, damit ich auch ein definitves Autogramm als Beleg für den Rechtsanwalt habe.
Was ein unerheblicher Mangel ist, liegt immer noch im Auge des Betrachtes. Ein LX oder XT Umwerfer kostet auch immerhin mal eben 25-30 Euro im Onlineshop, im regulären Shop sicher sogar noch ne Ecke mehr. Was die Feder anbelangt, das ist natürlich schwachsinn...was kannst Du dafür wenn er schwerer ist als Du, das ist sein Bier.
Biete Ihm halt einen neuen Umwerfer an, oder eine Erstattung eines teilbetrages für den Umwerfer.
Wo wurde es eigentlich verkauft in einem Online Flohmarkt, oder auf ebay?
Was ein unerheblicher Mangel ist, liegt immer noch im Auge des Betrachtes. Ein LX oder XT Umwerfer kostet auch immerhin mal eben 25-30 Euro im Onlineshop, im regulären Shop sicher sogar noch ne Ecke mehr. Was die Feder anbelangt, das ist natürlich schwachsinn...was kannst Du dafür wenn er schwerer ist als Du, das ist sein Bier.
Biete Ihm halt einen neuen Umwerfer an, oder eine Erstattung eines teilbetrages für den Umwerfer.
Wo wurde es eigentlich verkauft in einem Online Flohmarkt, oder auf ebay?