2004-09-26, 18:55
Ich hab vor einem Polizisten schonmal das Argument gebracht, dass mein Bike ja ein Renngerät und ich auf einer Trainigsfahrt wäre. Laut diesem reichte das in D aber gerademal um Akkulicht statt Dynamolicht verwenden zu dürfen, Reflektoren etc. müssten trotzdem dran sein. Zumindest war das '98 wirklich Stand der Dinge, ehrlich gesagt stand da was von Rennrädern unter 11kg im Gesetzestext.
Aber weil ich ja gerade auf der Wache war um zu schildern, wie schön es ist, wenn einen ein Auto vom Rad holt und man ausgerechnet an diesem Tag keinen Helm auf hat, musste ich die 10 Mark Verwarngeld nicht zahlen. Glück gehabt!
Aber weil ich ja gerade auf der Wache war um zu schildern, wie schön es ist, wenn einen ein Auto vom Rad holt und man ausgerechnet an diesem Tag keinen Helm auf hat, musste ich die 10 Mark Verwarngeld nicht zahlen. Glück gehabt!
![[Bild: mrorange.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/mrorange.gif)