2002-05-06, 07:22
Hmmmm...is glaub ich eine Auslegungssache.
In Ö hat jeder das Recht, eine Person die bei einer gerichtlich strafbaren Handlung auf frischer Tat betreten wird anzuhalten.
Allerdings mit der entsprechenden Maßhaltigkeit.
Wenn du nun 2,2m groß bist, 150kg hast und Hände wie Klodeckel und dein gegenüber bringt 55kg (nass) auf die Waage und du schlägst ihn krankenhausreif (oder Friedhof) so wird das gegen dich sprechen.
Ach wie gut, daß niemand weiß wer ich bin und wie ich heiss.....
In Ö hat jeder das Recht, eine Person die bei einer gerichtlich strafbaren Handlung auf frischer Tat betreten wird anzuhalten.
Allerdings mit der entsprechenden Maßhaltigkeit.
Wenn du nun 2,2m groß bist, 150kg hast und Hände wie Klodeckel und dein gegenüber bringt 55kg (nass) auf die Waage und du schlägst ihn krankenhausreif (oder Friedhof) so wird das gegen dich sprechen.
Ach wie gut, daß niemand weiß wer ich bin und wie ich heiss.....