2004-11-26, 15:44
In AUT ist das so: Sofern es sich um einen Fall von Gewährleistung handelt, muß der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung übernehmen. Und da spielt es keine Rolle, was in den AGBs steht, die sind nämnlich diesbezüglich nichtig. Nur hättest du sie, wie der Georg schon geschrieben hat, vorher über die Rücksendung verständigen müssen.
Ruf´ beim Konsumentenschutz an, die helfen dir.
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