2004-12-07, 23:05
Zitat: festhalten derf dich keiner ausser die polizei - auf jeden fall nicht mit jedweder gewalt, heisst, er kann zwar sagen bleib da stehn bis die polizei da ist, aber wenn du sagst, na da fahr i lieber wieder weil da hab i grad ka lust drauf, kann er nix machen.....
§ 86 StPO, jeder mündige staatsbürger darf einer gerichtlich strafbaren tat verdächtige anhalten
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