2004-12-12, 14:56
Genehmigungspflicht
Grundsätzlich bedürfen alle Baumaßnahmen (Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Ab-
bruch) nach § 63 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, BauO NRW, einer Bauge-
nehmigung.
Dies gilt lediglich dann nicht, wenn sie in den §§ 65 bis 67 BauO NRW ausdrücklich als genehmi-
gungsfrei aufgeführt sind bzw. der Genehmigungsfreistellung unterliegen.
Und wennst nur einen einzigen Nachbarn hast, der dich net so mag, und dir das Ordungsamt auf den Hals schickt, bist der Depp...
Nix hier mit
![[Bild: icon_lol.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_lol.gif)