2005-01-25, 11:26
Dann ist auch der Strafrahmen ein anderer.
Stellt sich die Frage, ab wann Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
Weil ein (dauernder) Vermögensvorteil macht IMO noch keine Gewerbsmäßigkeit aus. Dazu brauchts schon die Absicht (dauernd) einen Gewinn in Geld machen zu wollen.
Ja ja, ich weiß, die hL sieht das etwas anders.![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)
Aber nach hL würde schon die bloße Wiederholgungsabsicht alleine, Gewerbsmäßigkeit ausmachen.
Stellt sich die Frage, ab wann Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
Weil ein (dauernder) Vermögensvorteil macht IMO noch keine Gewerbsmäßigkeit aus. Dazu brauchts schon die Absicht (dauernd) einen Gewinn in Geld machen zu wollen.
Ja ja, ich weiß, die hL sieht das etwas anders.
![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)
Aber nach hL würde schon die bloße Wiederholgungsabsicht alleine, Gewerbsmäßigkeit ausmachen.