Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe..
#22
Dann ist auch der Strafrahmen ein anderer.
Stellt sich die Frage, ab wann Gewerbsmäßigkeit vorliegt.
Weil ein (dauernder) Vermögensvorteil macht IMO noch keine Gewerbsmäßigkeit aus. Dazu brauchts schon die Absicht (dauernd) einen Gewinn in Geld machen zu wollen.

Ja ja, ich weiß, die hL sieht das etwas anders. [Bild: wink.gif]
Aber nach hL würde schon die bloße Wiederholgungsabsicht alleine, Gewerbsmäßigkeit ausmachen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe.. - von rembox - 2005-01-24, 20:34
Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe.. - von rembox - 2005-01-24, 20:48
Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe.. - von rembox - 2005-01-25, 00:14
Justitia meets P2P - Die juristische Schlappe.. - von Tyrolens - 2005-01-25, 11:26

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste