2005-02-15, 10:35
Nehmen wir an, dass die Anlange öffentlich zugänglich, also nicht abgesperrt ist: Ist die Anlage dann ein Weg im Sinne der Verkehrssicherungspflicht?
Bei z.B. Klettersteigen wäre dies ja der Fall.
Bei z.B. Klettersteigen wäre dies ja der Fall.