2005-03-02, 23:50
a.) Gewährleistungsfrist wird gem § 1497 ABGB durch Anerkenntnis des Mangels unterbrochen. Die Frist beginnt somit von neuem.
b.) Wenn das Erkennen von Mängel erst nach dem Zeitpunkt der Sachübergabe möglich ist (z.B. Kauf einer Schneekanone im Sommer), beginnt die Gewährleistungsfrist erst zu diesem, späteren Zeitpunkt zu laufen.
b.) Wenn das Erkennen von Mängel erst nach dem Zeitpunkt der Sachübergabe möglich ist (z.B. Kauf einer Schneekanone im Sommer), beginnt die Gewährleistungsfrist erst zu diesem, späteren Zeitpunkt zu laufen.