2005-03-03, 15:46
Zitat: Allerdings beschränkt sich der Neubeginn der Gewährleistungsfrist ausschließlich auf den Bereich des reparierten Mangels und betrifft nicht das Gesamtprodukt. Für dieses gilt als Stichtag das Kaufdatum.
Bezieht sich also nur auf Folgeschäden oder Nachbesserung nicht erfolgreich durchgeführte Reparaturen.
Er hat ja ein Neugerät bekommen, welches anscheinend funktioniert hat.
Ist der Mangel nun nicht der selbe hat er Pech.