2005-03-03, 19:49
Ich hab das anders gemeint.
Bekommt er Gerät 1 und dieses ist kaputt und wird durch Gerät 2 ausgetauscht, welches wieder kaputt ist.
Zählt das ja als Nachbesserung.
Funktioniert aber Gerät 2 einwandfrei und geht halt irgendwann nach 1,5 Jahren wieder putt, bin ich mir nicht sicher ob da eine Gewährleistung ab Kaufdatum zählt, da er ja 2 Jahre lang ein funktionierendes Gerät hatte und somit die Gewährleistung erfüllt ist, oder ob halt wirklich ab Kaufdatum des Gerätes 2 neu gerechnet wird.
Wird nicht lediglich die Gewährleistungsfrist, für die Dauer der Reparatur, unterbrochen und nach Erhalt eines funktionierenden Gerätes weitergerechnet?
Sonst könnte ja nen gewiefter Elektroniker jedesmal nen Bauteil kurz vor Ablauf der GWfrist manipulieren und so auf Lebenszeit nen Neugerät erhalten.
Find leider grad meine Wirtschaftprivatrecht Skripten nich
Bekommt er Gerät 1 und dieses ist kaputt und wird durch Gerät 2 ausgetauscht, welches wieder kaputt ist.
Zählt das ja als Nachbesserung.
Funktioniert aber Gerät 2 einwandfrei und geht halt irgendwann nach 1,5 Jahren wieder putt, bin ich mir nicht sicher ob da eine Gewährleistung ab Kaufdatum zählt, da er ja 2 Jahre lang ein funktionierendes Gerät hatte und somit die Gewährleistung erfüllt ist, oder ob halt wirklich ab Kaufdatum des Gerätes 2 neu gerechnet wird.
Wird nicht lediglich die Gewährleistungsfrist, für die Dauer der Reparatur, unterbrochen und nach Erhalt eines funktionierenden Gerätes weitergerechnet?
Sonst könnte ja nen gewiefter Elektroniker jedesmal nen Bauteil kurz vor Ablauf der GWfrist manipulieren und so auf Lebenszeit nen Neugerät erhalten.
Find leider grad meine Wirtschaftprivatrecht Skripten nich
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