2005-06-27, 20:07
Es gibt zwei Gefahrenzonen. Die rote, in der absolutes Bauverbot herrscht und die gelbe, in der Bauen unter Auflagen erlaubt ist. Der betreffende Häuslbauer liegt gerade noch in der gelben Zone. Ist aber, wie gesagt, nicht durch das die gelbe Zone verursachendes Gebiet gefährdet, sondern durch die mangelnde Oberflächenentwässerung der Straße.